Bundesverfassungsgericht
Regierung sieht in Ramstein-Klage deutsche Bündnisfähigkeit bedroht

Im Prozess um die Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein für amerikanische Drohneneinsätze hat das Verteidigungsministerium davor gewarnt, die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands zu gefährden.

    Kampfjets unterschiedlicher Typen stehen auf der US-Airbase Ramstein. Dazwischen sind Soldaten zu sehen.
    Soldaten auf der US-Airbase Ramstein (picture alliance / dpa / Boris Roessler)
    Staatssekretär Hitschler sagte während der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, eine starke Präsenz von US-Truppen sei hierzulande unverzichtbar. Wäre Deutschland verpflichtet, weltweit Einsätze nach den Maßstäben des eigenen Verständnisses vom Völkerrecht zu kontrollieren, hätte das erhebliche Konsequenzen für die militärische Bündnisfähigkeit. Geklagt haben zwei Jemeniten, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz getötet wurden. Deutschland trage dafür auch Verantwortung, weil der Datenstrom über Ramstein laufe.
    Ihre Klage war 2020 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen worden. Die Bundesregierung müsse nicht genauer überprüfen, ob die Einsätze mit dem Völkerrecht im Einklang stehen.
    Diese Nachricht wurde am 17.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.